COVID-19 News Archiv

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Alle Informationen von Physiobern zur Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Physiotherapie. Wir versuchen hier so aktuell und ausführlich wie möglich zu informieren. Wenn es konkrete Fragen oder Anregungen gibt, diese bitte per Mail an sekretariat@physiobern.info senden.

Kantonale Informationen

Hier - findet ihr alle Informationen zu Corona, die den Kanton Bern betreffen.

Hier - könnt ihr den Newsletter des Kantonsarztamtes zu COVID-19 lesen.

 

Schweizweite Informationen

Hier - findet ihr die Informationen von physioswiss zu COVID-19.

Hier - findet ihr die Informationen des BAGs für Gesundheitsfachpersonen.

Hier - findet ihr allgemeine und aktuelle Informationen des BAGs zu COVID-19.

Hier - findet ihr die Adressen von Bundes- und Kantonsbehörden.

Hier - findet ihr die Corona-Verordnung vom 19. Juni 2020 mit Änderungen vom 31. Mai 2021

Hier - findet ihr Medienmitteilung vom Bundesrat.

 

 

Infos vom 1. Mai 2022

Ab heute sind alle Corona-Massnahmen aufgehoben. 

Infos vom 13. September 2021

Eine Physiotherapiepraxis (mit oder ohne Fitnessbereich) ist Teil der Grundversorgung und damit nicht von der Ausweitung der Zertifikatspflicht betroffen. Patient:innen, die mit einer ärztlichen Verordnung (MTT) bei euch trainieren, unterliegen nicht der Zertifikatspflicht. Anders verhält sich dies mit Abo-Kund*innen. Sie brauchen seit dem 13.09. ein Corona-Zertifikat, um bei euch trainieren zu dürfen. 

Das bisherige Schutzkonzept muss weiterhin umgesetzt werden. So gilt zum Beispiel Maskenpflicht nach wie vor in allen Innenräumen, unabhängig vom Impfstatus oder vom Vorhandensein eines Zertifikats der Patient:innen und Mitarbeitenden. Es muss weiterhin sicher gestellt sein, dass auch besonders schutzbedürftige Patient:innen geschützt sind – zum Beispiel vor einer möglichen Übertragung durch geimpfte Personen, die ebenfalls Covid-Träger:innen sein können.

Falls ihr individuelle Fragen zu eurer Praxis habt, wendet euch bitte direkt an das Kantonsarztamt.

Infos vom 26. Mai 2021

Ab dem 31. Mai 2021 gelten u.a. folgende Neuerungen:

Keine Quarantäne für Geimpfte und Genesene

Genesene sind für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen. Weil auch Geimpfte die Krankheit nicht in relevantem Masse weiter übertragen können, sind sie neu ebenfalls während sechs Monaten von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne sowie von der Testpflicht und der Pflicht zur Angabe der Kontaktdaten bei der Einreise ausgenommen. Voraussetzung ist eine vollständige Impfung mit einem in der Schweiz oder durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Auch Personen unter 16 Jahren werden von der Reisequarantäne und der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Die Ausnahmen von der Reisequarantäne und von Testpflicht gelten nicht für genesene und geimpfte Personen, die aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreisen.

 
 
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Infos vom 27. April 2021

Physiobern begrüsst die hohe Bereitschaft der Physios, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Die Einteilung in die Impfgruppen erfolgt nach Alter, Vorerkrankungen und Beruf. Physios (ohne chronische Erkrankungen) werden in Gruppe F und Gruppe G eingeteilt und sind seit dem 27. April 2021 zum Impfen zugelassen.

Seit dem 27. April 2021 sind die Impfgruppen F und G, in welchen die Physiotherapeut:innen eingeteilt sind, zum Impfen zugelassen.

Um einen Impftermin zu vereinbaren, müssen zwei Schritte durchgeführt werden:
  • Registriere dich auf be.vacme.ch
  • Wähle auf be.vacme.ch einen Impftermin aus und melde dich für die Impfung an.
Es werden fortlaufend neue Impftermine aufgeschaltet. Es lohnt sich also die Seite be.vacme.ch regelmässig zu besuchen, um einen Impftermin zu vereinbaren. Es besteht keine Möglichkeit sich via Physiobern priorisiert für die Impfung anzumelden.

Umfangreiches Informationsmaterial zur Impfung, Nebenwirkungen, Kontraindikationen und Wirkungsweise findet ihr auf der Seite des BAGs, des Kanton Bern oder in diesem Video von Swissmedic.

Hier findest du die App von ALERTSWISS. Hier wirst du informiert, wenn neue Impftermine aufgeschaltet werden. Weiter gibt es viele nützliche Informationenn und Gefahrenmeldungen. Die Informationen sind ebenfalls via Internet auf www.alert.swiss abrufbar.

 

Infos vom 17. April 2021

Ab dem 19. April 2021 gelten folgende Neuerungen:
Sportanlagen dürfen wieder geöffnet werden. Dazu zählen auch Trainingsflächen in Physiotherapiepraxen, die nun wieder von Abo-Kund:innen genutzt werden dürfen. 
Es muss Folgendes beachtet werde:
  • Haltet weiter die Hygieneregeln, die Abstandsregel (1,5 Meter) und tragt beim Sport eine Maske.

  • Die Maske muss beim Sport nicht getragen werden, wenn er draussen betrieben wird und der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

  • Die Maske muss beim Sport drinnen getragen werden, ausser der Sport ist nicht mit Maske durchzuführen (z.B. Ausdauersport). Beim Durchführen von Sport ohne Maske im Innenbereich muss ein Raum von 25 Quadratmeter zur alleinigen Nutzung für die Sporttreibenden zur Verfügung stehen oder Trennglässer zwischen den Personen aufgestellt werden. 

  • Gruppenkurse (Selbstzahler und finanziert durch die Zusatzversicherung) können unter Einhaltung des Schutzkonzeptes der Einrichtung mit maximal 15 Teilnehmenden (inkl. Kursleitung) durchgeführt werden.

  • Therapie, die ärztlich verordnet ist, darf weiterhin durchgeführt werden (Gruppentherapie mit max. fünf Teilnehmenden plus Leitung).

 

Infos vom 9. März 2021

Wir zitieren hier aus der Informationsmail des GSI (Gesundheits-, Sozial- und Integrationsamt) vom 9. März 2021, welche an die Verbände der Leistungserbringer geschickt wurde: 

 

"Gemäss der geänderten Quarantänebestimmungen betreffend COVID-19 (insb. Art. 3e der Covid-19-Verordnung besondere Lage) ist es möglich, sich ab dem 7. Tag mit einem negativen Test vorzeitig aus der Quarantäne befreien zu lassen: Für diese Personen gilt gemäss Bundesverordnung bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem die Quarantäne gedauert hätte die Pflicht, ausserhalb ihrer Wohnung oder Unterkunft eine Gesichtsmaske zu tragen und einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten. Gleichzeitig sind die Leistungen der EO auf sieben Taggelder begrenzt.

Dies ergibt folgende Problematik:

 

Gesundheitspersonal, das Patientenkontakt hat, kann damit, auch mit negativem Testergebnis, nicht ohne Weiteres eingesetzt werden. Gleichzeitig entfällt die Entschädigung. 

 

Der Kanton Bern bewilligt daher gemäss Art. 3d Abs. 3 der Covid-19-Verordnung besondere Lage pauschal folgende Ausnahme für das systemrelevante Gesundheitspersonal: Bei asymptomatischem Gesundheitspersonal, welches sich ab dem 7. Tag mit einem negativen Test vorzeitig aus der Quarantäne befreien kann, wird die Vorgabe bezüglich Abstandeinhaltung bei Tätigkeiten in der Gesundheitsversorgung aufgehoben. Die Vorgabe «Maske plus Abstand» ist im privaten Bereich unverändert bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem die Quarantäne gedauert hätte, einzuhalten."

 

Bei Fragen zu euer individuellen Lage bitten wir euch, euch direkt mit dem KAZA in Verbindung zu setzten.

Infos vom 28. Januar 2021

Der Bund hat gestern informiert, dass er die Kosten für Schnelltest bei Personen ohne Symptome übernehmen wird. Die erweiterte Teststrategie könnte auch für Physiotherapeut:innen, v.a. wenn sie in Einrichtungen mit Menschen der Risikogruppe arbeiten, relevant werden. Nun muss der Kanton Bern ein Konzept dazu erarbeiten und die genauen Kriterien und das Vorgehen dazu dem Bund vorlegen. Wir halten euch auf dem Laufenden.
Wichtig ist aber schon vorab zu sagen, dass die Tests keine absolute Sicherheit bieten und nur eine Momentaufnahme abbilden. Bitte führt daher eure Schutzkonzepte weiterhin konsequent durch und bleibt zu Hause, wenn ihr euch krank fühlt.

 

Infos vom 13. Januar 2021

Hier die Übersicht und die Medienmitteilung der Massnahmenverschärfungen des BAGs ab dem 18. Januar 2021.

Welche Auswirkungen haben die Massnahmenverschärfungen des BAGs auf die Physiotherapie?

  • Die Physiotherapie ist nicht von den Schliessungen betroffen! Weiterhin können Behandlungen, die durch die Ärztin/den Arzt verordnet wurden, durchgeführt werden.
  • Auch die verordnete Gruppentherapie (Tarifposition 7330) ist weiterhin mit 5 + 1 Personen (fünf Teilnehmende und eine Leitung) möglich. Nicht zu verwechseln mit Sport im Freien, welcher nur noch mit maximal 5 Personen durchgeführt werden darf!
  • Schutz von besonders gefährdeten Personen: In der Covid-19 Verordnung 3 des BAGs mit Änderungen vom 13.1.21 findet man eine Auflistung von Personen, die als besonders gefährdet gelten und deswegen spezifisch geschützt werden müssen.

    "Als besonders gefährdete Personen gelten nach aktuellem Kenntnisstand schwangere Frauen sowie Personen, die nicht vollständig gegen Covid-19 geimpft sind (d.h. mit 2 Dosen) und insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen sowie Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen und Krebs." Covid-19 Verordnung 3 des BAGs

    Sowohl selbstständige als auch angestellte Physios, die wegen der besondern Gefährdung nicht mehr arbeiten können, haben ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.

Auch der Kanton Bern hat die aktuellen Massnahmen auf seiner Seite zusammengefasst.
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Infos vom 7. Januar 2021

In der KW 2 wird im Kanton Bern mit der Corona-Impfung begonnen. Zuerst sollen besonders gefährdete Personen geimpft werden. An zweiter Stelle erhalten Gesundheitsfachpersonen (auch Physiotherapeut:innen s. S. 18 der Impfstrategie des BAGs vom 16.12.20) die Impfung. 

Ab dem 8. Januar 2021 kann man sich über die Seite des Kanton Bern für die Impfung anmelden und wird dann abhängig von der Priorisierung für die Impfung aufgeboten. 

Umfangreiches Informationsmaterial zur Impfung, Nebenwirkungen, Kontraindikationen und Wirkungsweise findet ihr auf der Seite des BAGs, des Kanton Bern oder in diesem Video von Swissmedic.

 

Infos vom 18. Dezember 2020

Ab dem 22. Dezember gilt (u.a. hier relevante Punkte für die Physiotherapie zusammengefasst):

  • Sportbetriebe werden geschlossen
  • im Freien darf Sport bis zu einer Personenzahl von fünf weiterhin durchgeführt werden (mit Abstand von 1,5 Metern, Maskentragen wird empfohlen)
  • Sportaktivitäten in geschlossenen Räumen sind nicht erlaubt
  • weiterhin erlaubt sind alle Formen der Therapie (Gruppe-, Einzel- und MTT), welche von Ärzt:innen verordnet worden sind
  • detaillierte Informationen findet ihr auf der Seite des Kanton Bern und in der Medienmitteilung des Bundesrats vom 18.12.20
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Infos vom 11. Dezember 2020

Der Kanton Bern hat die Massnahmen vom 4.11.2020 am 11.12.2020 angepasst. Ab 12.12.2020 gilt u.a. bezogen auf die Sportaktivitäten (namentlich Trainings) das Recht des Bundes (s. Bild und den Volltext "FAQ Neues Coronavirus" - rechts bei den Downloads). Neu ist, dass die Fitnessstudios ab dem 12.12.2020 unter der Woche und samstags wieder öffnen dürfen, jedoch der Abo-Betrieb (Selbstzahler) ab 19 Uhr geschlossen werden muss. An Sonn- und Feiertagen müssen Fitnessstudios (resp. die Trainingsfläche für Selbstzahler) geschlossen bleiben. Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln, sowie Maskenpflicht (eine gute Zusammenfassung dazu findet ihr auf der Seite des BGBs und des Bundesamt für Sport).
Bitte beachtet auch weiterhin die Schutzmassnahmen, welche ihr im Schutzkonzept eurer Praxis definiert habt (u.a. 15 mPlatz pro Person auf der Trainingsfläche).
Bitte beachtet auch, dass bei Sportgruppen die Teilnehmerzahl von 5 Personen (inkl. Leitung) nicht überschritten werden darf.
Diese Neuerungen gelten für den Selbstzahlerbereich und haben keinen Einfluss auf Therapien, welche durch Ärzt:innen verordnet worden sind. 
 
Regeln_Empfehlungen.pdf

Infos vom 28. Oktober 2020

Relevante Massnahmen für die Physiotherapie des Bundesrates vom 28.10.20:
Sportliche Freizeitaktivitäten sind in Innenräumen mit bis zu 15 Personen erlaubt (es muss auf genügend Abstand geachtet werden und in kleineren Räumen eine Maske getragen werden). Im Freien muss keine Maske getragen werden. Kinder unter 16 Jahren sind von der Regelung ausgenommen.
Einführung von Antigen-Schnelltests um positive Fälle rasch nachzuweisen und zu isolieren. Sie sind weniger empfindlich als die PCR-Tests und können vor allem dann eingesetzt werden, wenn eine Person infektiös ist (s. Kriterien BAG) und nicht zu den gefährdeten Personen zählt. Getestet werden Personen, welche eine Meldung der Swiss Covid App erhalten haben oder bei denen seit Auftreten der Symptome weniger als vier Tage vergangen sind.
 

Infos vom 23. Oktober 2020

Die Medienmitteilung des Kanton Bern vom 23.10.20 besagt, dass u.a. Fitnessstudios geschlossen werden müssen, keine Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen durchgeführt werden dürfen und Kontakt- und Mannschaftssport eingestellt werden muss.

Was heisst das für die Physiotherapie?

Das Kantonsarztamt schreibt, dass Therapie an Geräten (auch MTT) weiterhin durchgeführt werden darf, wenn diese ärztlich verordnet ist.

Bei konkreten Fragen zu Situationen in euer Praxis meldet euch bitte direkt beim KAZA.

 

Infos vom 25. September 2020

Das Kantonsarztamt fordert die Gesundheitsfachpersonen weiterhin dringlich dazu auf, folgende Massnahmen streng umzusetzen:

  • Stringentes Umsetzen des Schutzkonzeptes: Bei korrekt umgesetztem Schutzkonzept sind in der Regel keine Quarantänemassnahmen im Falle eines COVID-19 Falles in der Institution vonnöten

  • Masken tragen durch Gesundheitsfachpersonen: Die Maskentragpflicht in den Institutionen und Praxen ist streng umzusetzen; Ausnahmen sind nur in ganz speziellen Fällen zu gestatten:

    • Bei Tätigkeiten ohne Patientenkontakt und gleichzeitiger sicherer Gewährung der Abstandregeln (z.B. Einzelbüro)

    • Bei konstant gewährleistetem Abstand zu Patient:innen (z.B. Psychiater:innen in Praxen)
  • Wenn immer möglich Maskentragpflicht für Patient:innen

  • Maskentragpflicht für Besuchende in Spitälern und Heimen

Weitere Informationen findet ihr auch auf der Seite des BAGs.

 

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Infos vom 16. Juli 2020

Diesmal leiten wir von Physiobern eine Info des Kantonsarztamtes betreffend Rückruf von Hygienemasken weiter. Wer keine Masken beim Kanton bestellt und bekommen hat, kann diesen Text ignorieren.

Rückruf von Armeemasken
Der Bund hat am 9. Juli 2020 über den vorsorglichen Rückruf unter anderem von Hygiene-Masken informiert. Auch im Kanton Bern wurden solche Masken an die Institutionen des Gesundheitswesens und an Gesundheitsfachpersonen ausgeliefert.
Es handelt sich dabei um Masken von 3M (Hygienemasken) mit einem roten Pandemiekleber auf der Schachtelöffnung, vgl. Bild). Bitte verwenden Sie diese Masken nicht mehr.
1) Kleinere Mengen (einzelne Schachteln bis zu einem Karton à 300 Stk = 6 Schachteln à 50 Masken) können Sie selber entsorgen oder uns zur Entsorgung zurücksenden (siehe Formular auf www.be.ch/material).
2) Grössere Mengen (mehr als 1 Karton à 300 Stk = 6 Schachteln à 50 Masken): Bitte geben Sie uns Menge und die Abholadresse auf beiliegendem Formular an, da-mit wir die Entsorgung organisieren können (Sie können diese aber auch selber entsorgen).
Die zu entsorgenden Masken werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt (bereits verwendete Masken werden verrechnet).
Für die Rücknahmen benützen Sie bitte das erwähnte Formular. Neue (andere) Ware kann wie bisher auf unserer Homepage bestellt werden. Für alle Fragen rund um den Rückruf und die Bestellung von Masken wendet ihr euch direkt an das Kantonsarztamt unter epi@be.ch oder via Formular auf der Website des Kantons.

Alles Gute und weiterhin schönen Sommer
Vorstand Physiobern

Infos vom 18. Mai 2020

Erhöhte Lagerhaltung von Schutzmaterial

Das Kantonsarztamt (KAZA) geht inzwischen davon aus, dass sich die wegen Corona angespannte Lage bis im Frühling 2021 fortsetzen wird und fordert neu die Leistungserbringer dazu auf, ihre Bestellungen von Schutzmaterialien so anzusetzen, dass ihre Lager den Bedarf für mindestens 4 Monate abdecken. Das KAZA schreibt: „Die Eindämmung des Coronavirus hat weiterhin oberste Priorität. Der Pandemieverlauf ist schwer abzuschätzen, doch ist nach den Massnahmenlockerungen mit mehr Fällen zu rechnen. Entsprechend gilt es, sich für den weiteren Pandemieverlauf vorzubereiten und zwar im Hinblick auf eine mögliche zweite Welle wie auch auf eine Überlagerung mit der saisonalen Grippe.»
Bestellungen können weiterhin via Webformular unter www.be.ch/material aufgegeben werden (Passwort: BE2020go!).

Schutzkonzept Weiterbildungszentrum

Am 27. Mai findet die nächste Medienmitteilung des Bundesrates statt, wo allfällige Lockerungen per 8. Juni kommuniziert werden. Die Weiterbildungskommission Physiobern ist zuversichtlich, dass ab dem 8. Juni wieder Kurse durchgeführt werden dürfen. Im Moment wird dafür ein Schutzkonzept erarbeitet. Dort werden alle Punkte zur Einhaltung der Schutzmassnahmen definiert. Da im praktischen Teil der Kurse der Mindestabstand von 2m nicht eingehalten werden kann, müssen alle Kursteilnehmer:innen und Dozent:innen eine Hygienemaske tragen. Diese muss jede Person selbst organisieren. Falls du für einen Kurs angemeldet bist, erhältst du in nächster Zeit ein Mail mit allen wichtigen Informationen und dem Schutzkonzept. Falls die Lockerungen ab 8. Juni den Kursbetrieb nicht ermöglichen, sind wir gezwungen weitere Kurse abzusagen. Die Anmeldung für unsere Kurs 2020 ist weiterhin offen. Das gesamte Kursprogramm findest du unter Weiterbildung.


Guest Lectures der BFH

Gerne möchten wir euch darauf aufmerksam machen, dass die Guest Lecture der BFH "Frührehabilitation bei COVID19" vom 5. Mai 2020 zum Nachschauen online zu verfügung steht. Weitere Links zu Informationen zur Behandlung von Corona-Patient:innen auf der Seite Physiotherapie bei COVID-19.
Die nächste Guest Lecture zum Thema «Spastizität: Differentialdiagnostik und Behandlung» mit Prof. Dr. habil. Jan Mehrholz findet am 3. Juni 2020 statt. Hier der Link zur detaillierten Ausschreibung.
Der Vorstand

Infos vom 29. April 2020

Wir hoffen, dass ihr am Montag gut in die «neue Normalität» gestartet seid und alles soweit in geordneten Bahnen läuft. Der Kanton hat das Vorgehen für die Bestellung von Masken aktualisiert und darüber informieren wir heute. Für Fragen und Anregungen stehen wir via sekretariat@physiobern.info zur Verfügung.
 
Hygienemasken: Bestellung via Webshop
Letztes Wochenende hat der Kanton Bern den Prozess zum Bestellen von Hygienemasken (und anderem Schutzmaterial) angepasst. Neu können Gesundheitsfachpersonen, also auch wir Physios, direkt via ein «Bestellformular» beim Kanton bestellen. Der Kanton empfiehlt jeweils etwa den Bedarf für zwei Wochen zu bestellen.
Der Link zum Bestellformular ist zu finden unter der Adresse www.be.ch/material. Dort das "Bestellformular Schutzmaterial" öffnen und als Passwort eingeben: BE2020go!
Danach kannst du deine Bestellung mit allen Angaben erfassen und das gewünschte Material wird via Apotheke ausgeliefert. Die Bestellungen werden jeweils am Montag um 13.00 Uhr verarbeitet und dann im Laufe der Woche ausgeliefert. Bestellungen, welche am Montag nach 13.00 Uhr eintreffen, werden erst am darauffolgenden Montag verarbeitet. Wir bitten dich, deine Bestellung ab sofort via Webshop aufzugeben. Wir dürfen keine Bestellungen mehr übermitteln.
Im Weiteren weisen wir darauf hin, dass zurzeit bei verschiedenen Detailhändlern Masken zu kaufen sind. Ebenso haben viele Apotheken Masken zum freien Verkauf an Lager. Schliesslich haben auch Anbieter von Physiomaterial wieder Angebote verfügbar - siehe dazu die Liste, welche Physioswiss letzte Woche verschickt hatte (zu finden unter www.physioswiss.ch/de/news/informationen-coronavirus).
 
Frührehabilitation bei COVID-19
Am Dienstag 5. Mai 2020 (16.00- 17.30 Uhr) findet die nächste Online-Guest-Lecture der Berner Fachhochschule (BFH) in Kooperation mit dem Institut für Physiotherapie (Inselspital) zum Thema «Frührehabilitation bei COVID-19» statt. Die beiden Referentinnen Sabrina Grossenbacher-Eggmann und Angela Kindler (Institut für Physiotherapie, Insel Gruppe, Inselspital) diskutieren die intensivmedizinische Behandlung und daraus resultierende Sekundärfolgen der COVID-19-Pandemie sowie physiotherapeutische Behandlungsoptionen im Akutspital.
 

Infos vom 23. April 2020

Gemäss Entscheid des Bundesrates darf ab nächstem Montag, 27. April wieder «normal» Physiotherapie angeboten werden. Informationen zur Umsetzung habt ihr gestern von Physioswiss bekommen. Von Physiobern gibt es Ergänzungen zum Thema Masken und zur Umfrage. Gemäss Kantonsarztamt bekommen wir am Freitag weitere Informationen von ihnen und falls sich wesentliche Anpassungen ergeben würden wir euch am Wochenende erneut informieren. Für Fragen und Anregungen stehen wir via sekretariat@physiobern.info zur Verfügung.

Umfrage
Bereits hat knapp die Hälfte der Mitglieder die Umfrage ausgefüllt. Herzlichen Dank! Alle anderen können dies gerne noch tun, der Link ist weiterhin gültig. Ihr habt eine Erinnerung direkt von polsan bekommen, falls ihr die Umfrage noch nicht ausgefüllt habt. Auf eure Anregung hin gibt es ab sofort die Möglichkeit, die Umfrage auch an Nicht-Mitglieder weiterzuleiten. Dafür könnt ihr diesen Link kopieren
https://findmind.ch/c/P7B0Y9tmgu
und per Mail verschicken. Übrigens könnt ihr diese Personen bei dieser Gelegenheit auch darauf hinweisen, dass sie sich ganz einfach via Button auf der Website oben rechts für die Mitgliedschaft anmelden können. So erhalten sie dann auch die Resultate der Umfrage und haben viele weitere Vorteile, welche der Verband seinen Mitgliedern bietet.

Hygienemasken: aktuelle Situation
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Masken via Physiobern beim Kanton zu bestellen, wobei die Auslieferung via Apotheken erfolgt. Der Preis beträgt voraussichtlich 85 Rappen pro Maske, wobei die Rechnungen erst später verschickt werden. Zudem weisen wir darauf hin, dass verschiedene Apotheken inzwischen wieder Masken verkaufen und auch bei Firmen für Physiotherapie-Material teilweise Masken erhältlich sind. Ebenso können dort Desinfektionsmittel und weiteres Material bezogen werden. Ebenso sollen gemäss Medienberichten Detailhändler ab sofort wieder Masken verkaufen.

Generell geht der Kanton Bern davon aus, dass ein:e Physiotherapeut:in Anrecht auf eine Maske pro 8h hat, bei 100% wären das also knapp 25 Masken pro Monat (wenn man mit 8 stündigen Arbeitstagen rechnet). Bestellungen von Masken für Patient:innen können leider nicht berücksichtigt werden. Die Bestellung von Masken des Kantons werden von Physiobern gesammelt und jeweils am Freitag weitergeleitet. Im Laufe der folgenden Woche können die Masken bei der angegebenen Apotheke abgeholt werden.

Für die Bestellung benötigt der Kanton folgende Angaben vollständig:
1. Name der Praxis, Adresse, E-Mail, Telefon, Kontaktperson, GLN-Nummer:
2. Angabe einer oder mehrerer öffentlicher Apotheken (Name und genaue Ad-resse, GLN Nr.), bei denen Sie die Masken abholen können:
3. Bestand Lager heute:
4. Monatsbedarf:
5. Anzahl Physiotherapeut:innen (Stellenprozente):
6. Anzahl zu behandelnde Risiko-Patient:innen:
7. Davon Anzahl Domizilbehandlungen:
8. Begründung der Dringlichkeit:

Bitte diese Liste in ein Mail kopieren und die Angaben genauso wie oben aufgeführt ergänzen. Danach das Mail bis Freitag 16 Uhr an sekretariat@physiobern.info senden mit dem Betreff «Bestellung Masken für … (Name oder Praxisbezeichnung)». Bei unvollständigen oder nicht plausiblen Bestellungen müssen wir zurückfragen, was grosse Umstände verursacht. Wir danken euch im Voraus, dass ihr alles vollständig und korrekt angebt. Übrigens die GLN-Nummern kann man unter folgendem Link abfragen: https://glnsearch.gs1.ch/de/home

Artikel „Physiotherapie bei COVID-19“
Die spezialisierten Physios in der Inselgruppe engagieren sich nicht nur mit ganzem Einsatz für die Patient:innen mit COVID-19, sie geben ihr Wissen und ihre Erfahrung auch gerne weiter. So hat eine Gruppe um Sabrina Grossenbacher einen interessanten Artikel dazu geschrieben: «Wie Physiotherapeut:innen die interprofessionelle Behandlung von kritisch Kranken mit COVID-19 auf der Intensivstation unterstützen können». Der Artikel ist in einer Sondernummer der Zeitschrift «Pflegewissenschaft» erschienen. Wer das ganze Heft anschauen will, findet alle Artikel frei verfügbar auf der Website.

 

Infos vom 14. April 2020

Mit diesem Newsletter führt Physiobern eine Neuerung ein: Ab sofort bekommen unsere französischsprachigen Mitglieder die elektronischen Infos in ihrer gewohnten Sprache. Wir übersetzen die Texte und verschicken sie möglichst zeitgleich an alle Mitglieder, entweder in Deutsch oder Französisch. Beachte, dass die Inhalte der Homepage weiterhin nur in Deutsch verfügbar sind. Je nach Entwicklung wird sich der Vorstand überlegen ob und wie sich dies ändern lässt.

Hygienemasken Vorgehen
Bereits vor zehn Tagen haben wir über die Möglichkeit informiert, Hygienemasken beim Kanton zu bestellen. Insgesamt 37 Praxen haben bis am Freitag, 3. April die geforderten Angaben geliefert. Passiert ist seither leider nicht viel. Wir haben die Angaben an das Kantonsarztamt weitergeleitet, wir haben mehrmals telefonisch und per Mail an verschiedenen Stellen nachgefragt. Meistens ohne konkrete Antworten zu bekommen - und wenn es eine Antwort gab, dann diese: «Physiotherapiepraxen werden aktuell nicht prioritär behandelt».
Es tut uns leid, dass dadurch in einigen Praxen die Arbeit unnötig erschwert oder gar verunmöglicht wird. Aus anderen Kantonen hören wir, dass die dortige Versorgung mit Masken auf diesem Weg funktioniert, nur der Kanton Bern scheint hier einmal mehr seine sprichwörtliche Langsamkeit auszuspielen oder hat tatsächlich massiv zu wenig Masken verfügbar. Wir bleiben auf jeden Fall dran und klären aktuell ab, an welchen Stellen, allenfalls auch auf eidgenössischer Ebene; wir noch intervenieren könnten, um möglichst rasch die notwendigen Masken für unsere Mitglieder zu bekommen. Auch Vorstösse auf der politischen Eben wären eine Möglichkeit, wobei hier anzumerken ist, dass diese Abläufe sehr langsam sind und aktuell durch die Corona-Situation eher noch mühsamer geworden sind.

Was soll noch behandelt werden?
Wie Physioswiss im Newsletter vom 11. April geschrieben hat, lässt sich die Frage welche Behandlungen jetzt noch durchgeführt werden sollen und welche zu verschieben sind nur selten ganz eindeutig beantworten. Jede:r Patient:in hat ihre Eigenheiten und es gilt in jedem einzelnen Fall abzuwägen, was das beste Vorgehen ist: Behandlung in der Praxis (allenfalls mit Maske), Behandlung zuhause, Beratung am Telefon oder Betreuung via Videoanruf oder gar keine Behandlung. In letzterem Fall ist wichtig zu überlegen, wann es sinnvoll ist nochmals nachzufragen, ob sich der Zustand verändert hat und die Behandlung jetzt allenfalls angezeigt wäre oder weiter verschoben werden kann.
Als Vorstand hören wir ab und zu Beschwerden über Kolleg:innen, die sich offenbar nicht an die Regeln halten, oder zumindest die Vorgaben lockerer interpretieren. Es sind schwere Zeiten, gerade auch aus wirtschaftlicher Sicht und für kleinere Betriebe und selbständige Therapeut:innen. Bitte haltet euch trotz allem an die Vorgaben des BAG und nehmt als Grundlage für die Entscheidung für oder gegen die Behandlung das Faktenblatt von Physioswiss. Wer sich vertieft damit befassen will, kann die Erläuterungen zur Corona-Verordnung des BAG zu Rate ziehen, vor allem die Seiten 28+29. In Zweifelsfällen kann auch der behandelnde Arzt zur Klärung der Situation beigezogen werden, am besten telefonisch.
Übrigens sieht die Verordnung des Bundesrates auch explizit Strafen vor für Personen oder Betriebe, welche sich nicht an die Bestimmungen in der Verordnung halten.


Haltet euch auf dem Laufenden und bleibt gesund.
Vorstand Physiobern

Infos vom 1. April 2020

Heute bekommt ihr verschiedene Informationen zur Arbeit in der Praxis während der Corona-Pandemie. Zu den Schwierigkeiten bezüglich Entschädigungen für Selbständige wird Physioswiss am Donnerstag informieren, sie sind dort an vorderster Front aktiv. Die Informationen geben den Stand vom 1. April wieder. Weiterhin stehen wir für Fragen und Probleme via Mail zur Verfügung.

Politisches Engagement
Physiobern hat einen Brief an Regierungsrat Pierre-Alain Schnegg geschrieben, um auf unsere Anliegen im Zusammenhang mit der Corona-Situation aufmerksam zu machen. Zudem stehen wir mit mehreren Politiker*innen in Kontakt, um Verbesserungen für die Physiotherapie zu erreichen. Primär geht es dabei um die Ent-schädigung für selbständige Physios, aber auch um die Situation betreffend Masken.

Vorgehen für Hygienemasken
Zum Thema Schutzmasken und wann sie zu tragen sind, gibt es enorm viele Diskussionen. Vieles deutet darauf hin, dass die Maske Schutz vor dem Träger bietet (das heisst wenn man das Virus hat, gibt man es nicht weiter), aber dem Träger der Maske keinen Schutz bietet, damit man sich nicht ansteckt. Wir sind darum der Meinung, dass für «normale» Behandlungen in der Physiotherapie nicht zwingend eine Schutzmaske zu tragen ist. Nur bei Behandlungen von Risikopatient*innen (die zwingend notwendig sind) oder wenn das Risiko für direkten Kontakt mit Sekreten besteht, soll eine Maske getragen werden. Leider ändert das nichts daran, dass es für Physios fast nicht möglich ist, an Masken zu kommen.
Wir stehen mit dem Kantonsarztamt (KAZA) in Kontakt und in gewissen Fällen ist es möglich, von dort Masken zu bekommen. Mitglieder, welche dringenden Bedarf an Masken haben, um Risikopatienten (mit klar begründeter Behandlungs-Indikation) zu behandeln, können die benötigte Anzahl Masken bei physiobern bis Freitag 3. April 10.00 Uhr melden. Wir sammeln diese Angaben und leiten sie gebündelt and das KAZA weiter.

Um die Berechtigung für den Bezug von Masken zu prüfen sind wir darauf angewiesen, dass ihr uns die folgenden Angaben vollständig liefert:

  1. Name der Praxis, Adresse, E-Mail, Telefon, Kontaktperson, GLN-Nummer:
  2. Angabe einer oder mehrerer öffentlicher Apotheken (Name und genaue Adresse, GLN Nr.), bei denen Sie die Masken abholen können:
  3. Bestand Lager heute:
  4. Monatsbedarf:
  5. Anzahl Physiotherapeut*innen (Stellenprozente):
  6. Anzahl zu behandelnde Risiko-Patient*innen:
  7. Davon Anzahl Domizilbehandlungen:
  8. Begründung der Dringlichkeit:

Bitte die obige Liste in ein Mail kopieren und die Angaben genauso wie oben aufgeführt ergänzen. Danach das Mail an sekretariat@physiobern.info senden mit dem Betreff «Bestellung Masken für … (Name oder Praxisbezeichnung)».
Auch mit diesem Vorgehen gibt es keine Garantie, dass ihr Masken bekommt, es hängt stets von der Verfügbarkeit ab.

Beiträge in «Der Bund» und SRF Tagesschau
Heute Mittwoch 1. April ist in der Zeitung «Der Bund» ein Artikel erschienen über die Problematik der fehlenden Unterstützung von Physiotherapeut*innen in der ak-tuellen Situation. Wir werden dabei neben Zahnärzt*innen und Ergos gestellt, die alle ähnliche Probleme haben.
In der Tagesschau von heute, 1. April um 19.30 Uhr konnte Physioswiss Stellung nehmen zur heutigen Ankündigung des Bundesrates, dass eine Lösung betreffend Selbständige, welche nicht zur Schliessung gezwungen sind, erst auf nächsten Mittwoch hin erarbeitet wird. Details dazu wird Physioswiss direkt versenden.

Fragen rund um die Abrechnung
In der Situation rund um Corona stellen sich viele Fragen bezüglich der Abrech-nung unserer Leistungen. Leider können wir dazu bis jetzt kaum klare Aussagen machen. Zum einen ist es schwierig, mit den Kostenträgern so kurzfristig Abma-chungen zu treffen. Und zum anderen ist hier primär Physioswiss an der Arbeit, da die meisten dieser Lösungen auf nationaler Ebene greifen sollten.
Zur Abrechnung von «Tele- und Videophysiotherapie» besteht leider nach wie vor keine Möglichkeit. Man kann versuchen, selbst bei den Kostenträgern nachzufragen und eigene Vereinbarungen zu treffen. Ansonsten bleibt im Moment nur, den eigenen Aufwand für spätere Verhandlungen zu dokumentieren.
Um die Liquidität zu sichern besteht die Möglichkeit, für laufende Serien eine Zwischenrechnung zu erstellen. Dies ist grundsätzlich möglich. Es besteht jedoch Unklarheit, ob die Kostenträger eine spätere Fortsetzung auf die gleiche Verordnung akzeptieren werden. Wir empfehlen eine standardisierte Bemerkung auf die Rechnung zu schreiben wie beispielsweise «Teilrechnung (x/9 Behandlungen) wegen Behandlungspause aufgrund der Corona-Massnahmen. Fortsetzung der Behandlung sobald möglich.». Ergänzend weisen wir darauf hin, dass zur Sicherung der Liquidität ein Kredit bei der eigenen Bank beantragt werden kann. Informationen dazu wurden von Physioswiss am Samstag, 27. März verschickt und sind auf der Website zu finden.
Unklar ist weiter, ob es bei der Gültigkeitsdauer von Verordnungen Anpassungen geben wird. Generell muss eine Behandlung spätestens fünf Wochen nach Aus-stellung der Verordnung beginnen. Wir klären ab, ob diese Regelung vorüberge-hend gelockert werden kann, da wegen der Schutzmassnahmen jetzt viele Behandlungen aufgeschoben werden.

Schulungsvideos zur Behandlung von Corona-Patient*innen
Spezialisierte Physiotherapie auf der Intensivstation und die Atemtherapie auf den Bettenstationen sind ein wesentlicher Teil in der Behandlung von Patient*innen, welche an COVID-19 leiden. Das Inselspital hat dazu mehrere Schulungsvideos erstellt, um bestehendes Wissen aufzufrischen oder Therapeut*innen für Einsätze im Spital zu schulen. Die Videos sind frei verfügbar auf der Website der Physiotherapie des Inselspitals. Für diejenigen, welche einen Einsatz in einem Spital in Erwägung ziehen oder einfach gerne wissen möchten was diese Kolleg*innen so alles machen.

COVID-19 Tracking Schweiz
Das Coronavirus breitet sich in Europa rasant aus. Um die Krankheit einzudämmen, müssen Verdachtsfälle möglichst früh identifiziert werden. Dazu dient die Website www.covidtracker.ch. Das Projekt wurde von verschiedenen Forscher*innen in Zusammenarbeit mit dem Kanton Bern entwickelt. Ziel ist es, möglichst viele Daten zur Corona-Situation zu sammeln.
«Egal ob Sie krank sind oder gesund, infiziert oder nicht: Eure Daten können helfen, Leben zu retten. Wenn ihr das kurze Formular ausfüllt, tragt ihr dazu bei, dass wir diese Krise gemeinsam meistern können. Wichtig: Wir verwenden die erfassten Daten nicht, um Rückschlüsse auf einzelne Personen zu ziehen.»

Haltet euch auf dem Laufenden und bleibt gesund.
Vorstand physiobern

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Gere Luder (Vorstand) in "Der Bund" vom 1. April 2020

Infos vom 24. März 2020

Heute gibt es Infos wie Physios in Spitälern helfen können, ein Hinweis zur «Telephysiotherapie» und Links zu den Fakten rund um die Corona-Pandemie. Die Informationen geben den Stand vom 24. März wieder. Weiterhin stehen wir für Fragen und Probleme via Mail zur Verfügung.

Vermittlung von Physios
Wie den Medien zu entnehmen war, haben sich viele Freiwillige für die Spitäler gemeldet, welche aktuell (noch) nicht eingesetzt werden können. Auch uns erreichen zunehmend häufiger Anfragen von Kolleg:innen, die sich in einem Spital engagieren möchten. Aus diesem Grund haben wir die Spitäler im Kanton Bern angefragt und stellen auf einer eigenen Seite eine Nachfrageliste aus den Spitälern zur Verfügung. Wir halten die Seite aktuell, d.h. die Anzahl der Spitäler und Anforderungen an die gesuchten Physios ändern sich laufend. Schaut daher regelmässig vorbei.
Im Moment geht es noch nicht um konkrete Einsätze, sondern darum, vorbereitet zu sein. Wir bitten daher primär Physios mit pulmonaler Erfahrung (gemäss den Angaben unter der Rubrik Inselspital), sich zu melden. So kann eine Liste mit Physios erstellt werden, die im Bedarfsfall rasch kontaktiert werden können. Um euch zu melden nutzt ihr bitte das Formular auf der Website und schickt es an die angegebene Adresse. Wer nicht in der Region Bern wohnt, kann vorerst abwarten oder die Anmeldung an Alexandra Hummel vom Vorstand senden, sie koordiniert die Vermittlung der Physios. Spitäler, welche Bedarf anmelden möchten melden sich ebenfalls bei ihr.

Abrechnung von «Telephysiotherapie»?
Verschiedene Praxen betreuen ihre Patient:innen teilweise mittels «Telephysiotherapie», das heisst via Telefon, Skype oder andere Kommunikationsplattformen. Diese Leistungen können gemäss Tarif nicht abgerechnet werden. Wir empfehlen denjenigen, die trotzdem solche Leistungen erbringen, diese zu dokumentieren. Damit haben wir später für Verhandlungen mit den Kostenträgern eine Grundlage, damit solche Leistungen künftig im Tarif abgebildet werden.
Eine gute Übersicht zur «Telemedizin» hat die FMH publiziert. Sie bezieht sich zwar auf ärztliche Behandlungen, aber gewisse Hinweise lassen sich auch auf die Physiotherapie übertragen. Mehr dazu auf der Website der FMH.

Zahlen und Fakten zu Corona
Es ist nicht einfach, in diesen Zeiten den Überblick zu behalten. Gleichzeitig ist es wichtig, dass wir als Fachpersonen klare und verständliche Informationen weitergeben können. Informiert euch daher auf den offiziellen Seiten des BAG und des Kantons und in den Medien eures Vertrauens. Es empfiehlt sich, jeweils mehrere Quellen zu vergleichen, vor allem wenn aussergewöhnliche Meldungen auftauchen. Leider gibt es viele Falschmeldungen und Übertreibungen. Gerüchte verbreiten sich in solchen Zeiten sehr schnell.
Wer sich einen Überblick zu den Fallzahlen in der Schweiz verschaffen möchte findet diese auf www.corona-data.ch. Auf dieser Seite werden die erhältlichen Zahlen aus verschiedenen Quellen von einem Doktoranden der Uni Bern aufbereitet und grafisch dargestellt. Beachtet, dass diese Zahlen nicht immer genau denjenigen entsprechen, die in den Medien kommuniziert werden.

Haltet euch auf dem Laufenden und bleibt gesund.
Vorstand Physiobern

Infos vom 22. März 2020

Nach der Ausrufung der ausserordentlichen Lage am Montag, 16. März gab es im Laufe der Woche viele neue Informationen. Am Freitag 20. März wurden die Regeln nochmals verschärft und gleichzeitig gab es erste Informationen zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Ergänzend zu den Informationen von Physioswiss liefern wir euch weitere Hinweise zur aktuellen Situation. Diese Informationen geben den aktuellen Stand vom 22. März wieder. Es wird weitere Anpassungen und Ergänzungen geben und wir bemühen uns schnell und ausführlich zu informieren. Wenn es konkrete Fragen und Probleme gibt, bitten wir euch diese per Mail an sekretariat@physiobern.info zu schicken. Auf diesem Weg ist es für uns einfacher, zeitnah zu antworten. Zudem wurden die Telefonzeiten der Geschäftsstelle bereits erweitert. Falls niemand abnehmen kann, bitte auf die Combox sprechen – wir rufen gerne zurück.

Wie weiter in den Praxen
Gemäss dem Kantonsarztamt des Kantons Bern gilt folgendes: «Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen mit Berufsausübungsbewilligung bleiben grundsätzlich offen (also auch Physiopraxen). Es dürfen aber nur Behandlungen durchgeführt werden, die nicht ohne gesundheitliche Nachteile für den Patient:innen aufgeschoben werden können. Die Beurteilung der Notwendigkeit einer Behandlung ist in der Verantwortung der Gesundheitsfachpersonen mit Berufsausübungsbewilligung, bzw. bei ärztlich angeordneten Behandlungen und Therapien in der Verantwortung der zuständigen Ärzt:innen» (Newsletter COVID-19 08/2020). Auf Nachfrage unsererseits wurde präzisiert, dass der Entscheid über die Notwendigkeit der Durchführung der Therapie üblicherweise bei der Physiotherapeut:in selber liegt. Nur in Zweifelsfällen soll Rücksprache mit den behandelnden Ärzt:innen oder mit dem Kantonsarztamt genommen werden. Weiter empfiehlt das Kantonsarztamt im Umgang mit Patient:innen: «Bitte fordern Sie alle Patient:innen der Risikogruppen EINDRINGLICH auf, zuhause zu bleiben und sich strikte an die Abstandsregeln und die Hygienemassnahmen zu halten. Alle anderen Personen in nicht-systemkritischen Berufen sollen ebenso nach Möglichkeit zuhause bleiben (Home-Office) und die Hygienemassnahmen strikte einhalten.» (Newsletter COVID-19 09/2020) Als Risikopatient:innen gelten Personen mit Diabetes Mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. auch Bluthochdruck), chronische Atemwegserkrankungen (z.B. auch Asthma) und im-mungeschwächte Personen (z.B. Krebspatient:innen). Gruppenkurse, medizinische Trainingstherapie und klassische Massagen sind generell bis zum 19. April nicht mehr erlaubt. Auch nicht ärztlich verordnete Therapie dürfen generell nicht mehr durchgeführt werden.
Physiobern empfiehlt, nur noch Behandlungen mit erhöhter medizinischer Dringlichkeit durchzuführen: bei hohem Leidensdruck, drohender langfristiger Funktionseinschränkungen oder sonstiger erheblicher negativer Folgen ausbleibender Therapie. Andererseits erachten wir es als sinnvoll die Praxen nicht komplett zu schliessen, damit dringende Patient:innen betreut werden können und Spitaleintritte vermieden werden können. Hier gilt es die Spitäler und Arztpraxen möglichst zu entlasten. Alle Infos des Kantonsarztamtes, insbesondere alle Newsletter, gibt es stets aktuell auf der Website.

Wirtschaftliche Folgen
Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie hat der Bundesrat am Freitag, 20. März ein Paket von 32 Milliarden Franken vorgestellt. Für den Kanton Bern hat der Regierungsrat ebenfalls eine Notverordnung erarbeitet und per 21. März in Kraft gesetzt. Beide Pakete sind sehr umfassend, aber auch komplex. Aktuell prüft Physiobern zusammen mit Physioswiss die genauen Auswirkungen und das konkrete Vorgehen. Eine erste Übersicht zu den wirtschaftlichen Folgen gibt das separate Dokument und weitere Infos folgen auch von Physioswiss.

Wo können Physios helfen?
Via Medien wird kommuniziert, dass im Gesundheitswesen Unterstützung gesucht wird, primär in Form von geschultem Personal. Auch von Mitgliedern haben wir bereits Anfragen erhalten, wo man sich melden und helfen könne. Wir von Physiobern unterstützen dies und sind daran das beste Vorgehen zu organisieren. Zum einen gibt es bereits jetzt Möglichkeiten sich bei Spitälern zu melden und seine Hilfe anzubieten. Da wir aber als Physios auch spezifische Unterstützung anbieten können, möchten wir dies möglichst koordiniert angehen. Es geht darum, dass Physios, vor allem auch solche mit pulmonaler Erfahrung, gezielt rekrutiert und eingesetzt werden können. Auch möchten wir ermöglichen, dass die angebotene Hilfe sinnvoll auf die verschiedenen Spitäler und Orte verteilt werden. Wenn immer möglich sollen Physios in ihrer Nähe helfen, so dass lange Anreisen, insbesondere mit dem ÖV entfallen.
Voraussichtlich am Dienstag verschicken wir weitere Informationen, inklusive Angaben wer wo eingesetzt werden kann und wie man sich melden kann. Es ist geplant, dass Physiobern als Anlaufstelle funktioniert und wir dann eure Anfragen weiterleiten und verteilen. Institutionen, die gerne Physios als Hilfspersonen bekommen möchten, melden sich bei Michaela Hähni. Übrigens arbeiten im Inselspital ab Mittwoch 25. März die Physios in der Intensivmedizin in zwei Schichten (7.00- 16.30 und 14.30-23.00) an sieben Tagen pro Woche um die Patient:innen optimal zu betreuen.

Kümmert euch um euer Immunsystem
Wir sind in einer anspruchsvollen Situation, viele sind auch privat stark gefordert, zum Beispiel mit Kinderbetreuung oder für ältere Menschen zu sorgen. Wir sind eingeschränkt in unserer Freiheit und auch beruflich in einer schwierigen Situati-on. Wichtig ist, dass wir genau jetzt auch zu uns selbst schauen und zu uns Sorge tragen. Niemand weiss wie lange diese Situation noch dauern wird und was von uns als Physiotherapeut:innen noch alles verlangt werden wird. Umso wichtiger ist es, dass wir mit unserer Energie sorgfältig umgehen. Der Kampf gegen dieses Virus ist ein Marathon, nicht ein Sprint.
Ein wichtiger Punkt ist die Sorge für unser eigenes Wohlbefinden, vor allem auch für unser eigenes Immunsystem. Bekannt ist, dass folgendes helfen kann:

  • Bewegung in der freien Natur, vor allem Gehen und Joggen, aber auch Velo-fahren sind gute Möglichkeiten, um neue Kräfte zu tanken und den Kopf zu lüften.
  • Genügend Schlaf ist wichtig, damit wir am Tag gut funktionieren können.
  • Eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung unterstützt den Körper in dieser Zeit und gibt uns die nötige Energie für unsere Aufgaben. Genügend trinken gehört da auch dazu.
  • Schliesslich lohnt es sich zu überlegen, welche und wie viele Nachrichten wir konsumieren. Es hilft nicht, jederzeit online zu sein und dauernd Nach-richten von Corona zu lesen und zu hören. Zwei- dreimal am Tag sich gezielt informieren genügt völlig.

Damit rufen wir euch erneut dazu auf, in dieser schwierigen Zeit solidarisch zu sein. Helft einander, wo es möglich ist. Schaut, wo Unterstützung nötig ist und denkt daran, das oberste Ziel ist, die gefährdeten Personen zu schützen und unser Gesundheitssystem am Laufen zu halten.

Haltet euch auf dem Laufenden und bleibt gesund
Vorstand Physiobern

Infos vom 17. März 2020

Am Montag 16. März hat der Bundesrat die ausserordentliche Lage wegen des Corona-Virus ausgerufen und weitgehende Einschränkungen unseres Alltags in Kraft besetzt. Dies betrifft auch die Physiotherapie sehr direkt und es gibt viele Fragen zur konkreten Umsetzung. Ergänzend zu den Informationen von Physioswiss möchten wir auf kantonale Vorgaben hinweisen und euch so in dieser Situation unterstützen.

Gemäss dem BAG können Praxen und Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen nach Bundesrecht und kantonalem Recht geöffnet bleiben. Als Gesundheitsfachpersonen gelten auch Physiotherapeut:innen und die Praxen werden somit nicht geschlossen. Die Gesundheitseinrichtungen sind jedoch verpflichtet, in der aktuellen Situation auf sogenannte Wahleingriffe respektive aus medizinischer Sicht nicht dringliche und damit verschiebbare Behandlungen zu verzichten. Ärztlich verordnete Behandlungen und Therapien (auch Physiotherapie) gelten als nötig und dürfen somit durchgeführt werden. Dies bedeutet zugleich, dass Behandlungen von Selbstzahlern aktuell nicht durchgeführt werden dürfen. Gruppentherapien sind nicht mehr erlaubt. Physiotherapiebehandlungen sind somit erlaubt, die Fragen stellen sich aber ob wirklich auch alle wie bis jetzt durchgeführt werden sollen. Hier besteht ein gewisser Spielraum, der auch kantonal verschieden interpretiert wird. Generell geht es darum welche Behandlungen nicht nur «notwendig» sind, sondern auch unver-zichtbar. Anders gesagt gilt es abzuschätzen, was die Folgen für die Patient:in sind, wenn sie nicht behandelt wird und ob diese das Risiko einer möglichen Ansteckung in der Therapie der auf dem Weg dorthin rechtfertigen. Diese Einschätzung gilt es im Einzelfall zu treffen und mit der Patient:in zu besprechen. Nach Auskunft des Kantonsarztamtes des Kantons Bern können physiotherapeutische Behandlungen mit ärztlicher Verordnung für Personen unter 65 weiterhin durchgeführt werden ausgenommen bei Risikopatient:innen. Als solche gelten Personen mit Diabetes Mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. auch Bluthochdruck), chronische Atemwegserkrankungen (z.B. auch Asthma) und Immungeschwächte Personen (z.B. Krebspatient:innen).

Physiobern empfiehlt, nur noch Behandlungen mit erhöhter medizinischer Dringlichkeit durchzuführen: bei hohem Leidensdruck, drohender langfristiger Funktionseinschränkungen oder sonstiger erheblicher negativer Folgen bei ausbleibender Therapie. Ergänzend kann mittels Fernbetreuung (via App, Videotelefonie oder einfach E-Mail) die Behandlung auch bei Personen aufrechterhalten werden, welche nicht mehr in die Praxis kommen dürfen oder wollen.
Es ist klar, dass diese Vorgaben zu einem massiven Ausfall an Behandlungen führen werden, natürlich abhängig von der Praxisstruktur. Der Bundesrat hat klar festgehalten, dass hier wirtschaftliche Unterstützung angeboten werden wird, für Arbeitnehmende wie auch für Geschäftsinhaber:innen und einzelne Selbständige.

Sofort zur Verfügung steht das Instrument der Kurzarbeit, welches bei reduzierter Tätigkeit von Mitarbeitenden den Lohn teilweise ersetzt. Für Inhaber einer Firma (GmbH oder AG) und für Selbständige die als Einzelfirma tätig sind gibt es bis jetzt kein solches Instrument. Es ist vorgesehen dass die zuständige Behörde (das SECO) bis am Freitag dem Bund einen Vorschlag macht wie dies gelöst werden kann. Weiter bietet das SECO ab Donnerstag eine Hotline an um Fragen zu den wirtschaftlichen Folgen zu stellen. Bezüglich der Kurzarbeit und weiterer Möglichkeiten für Entschädigungen im Kanton Bern gibt es auf der Website der Arbeitslosenversicherung viele Informationen.

Diese Informationen geben den aktuellen Stand vom 17. März wieder. Es wird sicher wieder Anpassungen und Ergänzungen geben und wir bemühen uns jeweils schnell und ausführlich zu informieren. Wenn es konkrete Fragen und Probleme gibt bitten wir euch diese per Mail an sekretariat@physiobern.info zu schicken. Auf diesem Weg ist es für uns einfacher zeitnah zu antworten. Zudem wurden die Telefonzeiten der Geschäftsstelle bereist erweitert. Falls niemand abnehmen kann, bitte auf die Combox sprechen und wir werden zurückrufen. Schliesslich rufen wir euch dazu auf in dieser schwierigen Zeit solidarisch zu sein. Helft einander weiter wo es möglich ist. Schaut wo Unterstützung nötig ist, beispielsweise in Altersheimen oder Institutionen, mit denen ihr verbunden seid. Und denkt daran, das oberste Ziel ist die gefährdeten Personen zu schützen und unser Gesundheitssystem (also auch uns…) vor einem Zusammenbruch zu bewahren.

Haltet euch auf dem Laufenden und bleibt gesund
Vorstand Physiobern

Info vom 6. März 2020

 

Physioswiss verfolgt die aktuelle Lage betreffend Corona-Virus aufmerksam und steht mehrfach täglich mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Kontakt. Auf der Webseite sind jeweils die neuesten Informationen aufgeschaltet. Im Moment sind keine spezifischen Informationen für Berufsgruppen vorhanden und somit auch nicht für Physiotherapeut:innen oder Physiotherapie-Praxen. Sobald Physioswiss über mehr Informationen verfügt, werden sie diese auf der Webseite zur Verfügung stellen.

Nach Rücksprache mit dem BAG kann Physioswiss Folgendes empfehlen:

  • Im Moment wird eine Praxisschliessung nicht empfohlen.
  • Verwendung von Mundschutz für Physiotherapeut:nnen und Patient:nnen erachtet das BAG als wenig wirksam und wird deshalb nicht empfohlen. Der Verkauf von Mundschutzartikeln wird eingeschränkt für die Verwendung in Arztpraxen und Spitälern im Pandemiefall.
  • Sofern vorhanden, stellen Sie Desinfektionsmittel Ihren Patient:innen und Mitarbeitenden gut sichtbar zur Verfügung.
  • Laden Sie den «Corona-Virus-Flyer» von der Verbands-Website oder von der Website des BAG herunter und bringen Sie ihn gut sichtbar an die Aussenseite des Praxiseingangs an.
  • Ausführliche und aktuellste Informationen finden Sie auf der Website des BAG und in angepasster Form auf unserer Verbands-Website.

Noch ein Hinweis: Die grössten Physiomaterialanbieter wie Frei Swiss AG, Medidor AG und Simon Keller AG bieten immer noch mehrere Produkte zur Hand- und Materialdesinfektion an.

Es ist eine Ausnahmesituation in der es mehr Fragen als Antworten gibt. Auch BAG-Experten rätseln und können uns nicht immer weiterhelfen. Von Panik ist auch in dieser Situation abzuraten.